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Hinweise zur Verpackungsverordnung:
Seit 1. Oktober 2006 ist die Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft.
Die Verpackungsverordnung ist die gesetzliche Grundlage, die Unternehmen
zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen in Österreich verpflichtet.
Für Fragen zur Entsorgung von ARA lizenzierten Verpackungen steht Ihnen ein flächendeckendes Netz von regionalen Entsorgungspartnern des ARA Systems zur Verfügung.
ARA lizenzierte Verpackungen können Sie getrennt nach Packstoffen (Kartonagen, Kunststoffe, Holz, Metalle, Glas) unentgeltlich bei den Übernahmestellen abgeben.
Eine Auflistung der aller Entsorgungspartner und Übernahmestellen des ARA Systems
finden Sie auf folgender Internetseite. www.ara.at
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